Schleswig-Holstein

Artenhilfsprojekte

Mit dem Artenhilfsprogramm (AHP) aus dem Jahr 2008 legte das Land Schleswig-Holstein einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung derjenigen „europäischen Arten“ (Arten der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie), die einen ungünstigen Erhaltungszustand aufweisen. Mit der Fortschreibung zum Artenschutzprogramm im Zuge des Umsetzungsprozesse der Biodiversitätsstrategie des Landes werden diese Arten weiter im Fokus stehen. Um geeignete Artenschutzprojekte zu entwickeln und umzusetzen, wurde bereits 2009 beim DVL die Artenagentur Schleswig-Holstein eingerichtet, deren Arbeiten 2022 durch die Koordinierungsstelle der neu gegründeten Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) DVL Schleswig-Holstein übernommen wurden. Um die Zielsetzungen der Biodiversitätsstrategie zu unterstützen, verfolgt die Landeskoordinierungsstelle zusammen mit den Lokalen Aktionen verschiedene Ansätze:

  • Projekte für akut bedrohte Arten: Für einzelne Pflanzen- und Tierarten, bei denen aufgrund ihrer Bestandsgefährdung akuter Handlungsbedarf besteht, müssen Maßnahmen zum unmittelbaren Arterhalt ergriffen werden.
  • Projekte zur Flächenentwicklung: Durch die Optimierung und Entwicklung von Einzelflächen können Zielarten aus mehreren Gruppen gefördert werden.
  • Pilotprojekte: Im Rahmen von Modellvorhaben lassen sich neue Bewirtschaftungsverfahren, Artenhilfsmaßnahmen oder Konzepte erproben, die in Abhängigkeit der Projektergebnisse u. U. in (EU-kofinanzierte) Förderprogramme übernommen werden können, so dass die Maßnahmen ggf. auf einer Mehrzahl an Flächen angewendet werden können.
  • Neue Partnerschaften: Die Zielsetzungen für den Erhalt und die Förderung wildlebender Arten lassen sich nur erreichen, wenn möglichst viele und auch neue Partner für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen gewonnen werden.
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