Projektentwicklung
Artenhilfsprojekte werden durch die Artenagentur aufgrund der Vorgaben des Artenhilfsprogramms entsprechend der folgenden Reihenfolge bearbeitet:
1. Projekte zu
- Europäischen Vogelarten, die sich gemäß der Angaben im Artenhilfsprogramm in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden und nicht mit mindestens 50 % ihres reproduktiven Bestandes auf Flächen des Naturschutzes siedeln (Definition "Flächen des Naturschutzes" siehe Artenhilfsprogramm).
Im Rahmen der Herleitung des Artenhilfsprogramms Schleswig-Holstein wurden von Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume 28 Vogelarten ermittelt, für die nach den oben genannten Kriterien vorrangig geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen. Es handelt sich um folgende Arten siehe Tabelle 1.
- Arten des Anhangs II, IV und V der FFH-Richtlinie, die sich gemäß der Angaben im Artenhilfsprogramm in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden und nicht mit mindestens 50 % ihres reproduktiven Bestands auf Flächen des Naturschutzes siedeln.
Für den Großteil der Arten des Anhangs IV liegt bisher aufgrund des ersten Durchgangs des Natura 2000-Monitorings lediglich eine Grunddatenerhebung vor. Da hierdurch für viele Arten noch keine abgesicherten Aussagen zum Erhaltungszustand gemacht werden können, berücksichtigt das Artenhilfsprogramm zunächst alle in Frage kommenden Anhangsarten siehe Tabelle 2.
2. Projekte zu
- Europäischen Vogelarten, die sich gemäß der Angaben im Artenhilfsprogramm in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden und mit mindestens 50 % ihres reproduktiven Bestandes auf Flächen des Naturschutzes siedeln.
- Tierarten des Anhangs II, IV und V der FFH-Richtlinie, die sich gemäß der Angaben im Artenhilfsprogramm in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden und mit mindestens 50 % ihres reproduktiven Bestands auf Flächen des Naturschutzes siedeln.
3. Projekte zu
- Pflanzenarten, die in der aktuellen Roten Liste der Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins als gefährdet gelistet werden und die mehr als ein Drittel ihres bundesdeutschen Areals in Schleswig-Holstein haben (nationale Verantwortung des Landes für diese Arten).
Für einen ersten Maßnahmendurchgang wurden für die Arbeit der Artenagentur im Rahmen eines Expertenarbeitskreises 20 Pflanzenarten identifiziert. Z.T. wurden auch Arten ausgewählt, die nicht streng den oben genannten Kriterien entsprechen. Es handelt sich dabei um Pflanzenarten, die eine hohe Popularität besitzen und über die ein weitergehender Lebensraumschutz bewirkt werden soll. Die Auswahl der Arten zeigt die folgende Übersicht siehe Tabelle 3.
- Tierarten, für die Schleswig-Holstein nach anerkannten Kriterien eine nationale Verantwortung trägt (z.B. mehr als 30 % des bundesweiten Bestandes haben ihre Brutplätze in Schleswig-Holstein).
Die Bearbeitung von Projekten, die nicht unter die genannten drei Punkte fallen, bedarf der direkten Absprache mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.





