Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen in Neuhorst
In dem Projektgebiet im Kreis Herzogtum Lauenburg werden Feuchtgrünlandflächen und eine Ackerfläche zu einer extensiv genutzten Weideeinheit in Waldrandlage arrondiert. Um die Flächen für die u. g. Zielarten aufzuwerten bzw. besiedelbar zu machen, werden Biotop gestaltende Maßnahmen durchgeführt.
Zielarten
„Natura 2000-Status“, Gefährdung S.-H., Priorität Artenhilfsprogramm
- Braunkehlchen: Rote Liste S.-H.: 3, Priorität: 1
- Neuntöter: EU-Vogelschutzrichtlinie: Anhang I, Rote Liste S.-H.: V, Priorität: 1
- Rotmilan (Nahrungsrevier): EU-Vogelschutzrichtlinie: Anhang I, Rote Liste S.-H.: 3, Priorität: 1
- Knoblauchkröte: FFH-Richtlinie: Anhang IV, Rote Liste S.-H.: 3, Priorität: 1
- Laubfrosch: FFH-Richtlinie: Anhang IV, Rote Liste S.-H.: 3, Priorität: 2
Beitrag zu Natura 2000-Verpflichtungen
Das Projektgebiet ist nicht Bestandteil der Natura 2000-Kulisse. Die Flächennutzungen und Biotop gestaltenden Maßnahmen, die in dem Projekt durchgeführt werden sollen, dienen dem Schutz sowie der Bestandsförderung der o. g. Zielarten.
Maßnahmen
Die Flächen wurden für die Umsetzung der Maßnahmen von der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein langjährig angepachtet. Als Biotop gestaltende Maßnahmen werden Kleingewässer angelegt und die Wasserstände im Grünland erhöht. Des Weiteren werden in sandigen Bereichen Rohbodenstellen geschaffen. Für die Einrichtung der Weideeinheit sind Ersteinzäunungen sowie die Anlage einer Waldtrift notwendig.
Projektbeiträge der Artenagentur
Die Artenagentur hat auf einen Hinweis aus der Region hin das Projekt an die jetzigen Projektträger herangetragen und war an der Projektentwicklung sowie der Antragstellung beteiligt. Die Projektumsetzung erfolgt eigenständig durch die Projektträger.
Status der Projektbearbeitung
Im Anschluss an die Bewilligung des Projektantrages und nach Abschluss eines erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahrens wurde im August 2011 mit der Maßnahmenumsetzung begonnen.







